Bericht der SPD-Fraktion aus der Schleswiger Ratsversammlung vom 01. März 2021
Die erste digitale Ratsversammlung der Stadt Schleswig wurde am 01. März 2021 durchgeführt. Und jeder, der es verfolgt oder mitgemacht hat, wird feststellen, eine digital durchgeführte Ratsversammlung kann eine Präsenzsitzung nicht ersetzen. Es fehlen nicht nur wichtige, kurzfristige Austauschmöglichkeiten mit der eigenen oder anderen Fraktion, sondern auch mit der Verwaltung. Außerdem ist jede digital durchgeführte Diskussion nicht so belebt, wie die Präsenzdiskussion. Dennoch wurde am Montag, dem 01. März 2021, trotz einer sehr verkürzten Tagesordnung viel und lebendig diskutiert.
Kosten der Schulsozialarbeit
Die Stadt Schleswig hat einstimmig beschlossen, eine Resolution zur Schulsozialarbeit zu unterzeichnen. Dabei geht es kurzgesagt gesagt darum, dass das Land seiner Verantwortung gerecht wird und die Kosten einer guten und dauerhaften Schulsozialarbeit sicherstellt und die Stadt Schleswig hier nicht wieder eine Finanzierungslücke aus den ohnehin klammen kommunalen Kassen tragen muss.
Diese Resolution unterstützt die SPD-Fraktion Schleswig und nun auch die Ratsversammlung vollständig.
Bebauungsplan 103 und Änderung Flächennutzungsplan „Auf der Freiheit-Westteil“
Die Entwicklung und Planungen auf der Freiheit sind wesentliche Aspekte der städtebaulichen Entwicklung. Die Ratsversammlung ist dem Beschlussvorschlag des Bauausschusses gefolgt und hat sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch den Bebauungsplan 103 beschlossen. Die SPD-Fraktion hat in den Planungen insbesondere darauf wertgelegt, dass die beschlossenen 10% für sozialen Wohnungsbau auch in dieser exponierten Lage von den Investoren umgesetzt werden, dass der Wanderweg so nah, wie es denn möglich ist am Wasser entlangführt und es möglichst viele Grünflächen gibt.
Kulturhaus auf der Freiheit – Beschluss über weitere Planungen
Am Ende interessiert jeden Bürger an dieser Stelle nur: „Wird das Theater gebaut oder eben nicht?“
Der Weg zu einem „Ja“ oder aber auch einem „Nein“ ist allerdings schwierig. Im November des letzten Jahres wurden erste grobe Kostenschätzungen auf der Grundlage einer Grobplanung (Abschluss der ersten von drei Planungsstufen) vorgelegt. Diese sprengten wegen des zu sanierenden Gebäudes sowie der Außenanlagen den eigentlich gesetzten Kostenrahmen.
Am 01.03.2020 ging es darum, der Stadtverwaltung „grünes Licht“ zu geben, damit diese die Planungsstufen 2 und 3 durchführen kann. Erst dann haben wir belastbare Zahlen, um über den Bau eines Theaters zu entscheiden. Das war also kein „Ja“ oder kein „Nein“, es war lediglich der Auftrag an die Verwaltung, belastbare Zahlen liefern zu dürfen. Die Verwaltungsvorlage wurde nach langer Diskussion beschlossen.
Die eingebrachte Verwaltungsvorlage wurde im Vorwege mit den Fraktionsspitzen abgestimmt. Dies hinderte die Fraktion der Grünen allerdings nicht daran, am Donnerstag vor der Ratsversammlung einen umfangreichen Änderungsantrag zu stellen. Diesen zurückzogen die Grünen zurück, um dann eine Stunde vor der Ratsversammlung mit der CDU-Fraktion zusammen einen neuen umfangreichen Änderungsantrag einzubringen. Diese beiden Fraktionen, mit denen die Vorlage abgestimmt war, wollten nun bereits inhaltliche Detailfragen (Betreiberkonzept, Bühnenplanung, Finanzierungskonzept) klären und im Antrag aufgenommen wissen.
Natürlich sind Änderungsanträge auch noch in Sitzungen möglich, aber einen so komplexen Antrag zur Klärung von Detailfragen bei einem Millionenprojekt eine Stunde vor Sitzung der Ratsversammlung – ohne Vorberatung im Fachausschuss, dessen Vorsitzende die Co-Vorsitzende der Grünen-Fraktion ist – einzubringen, ist schlecht gearbeitet.
Neben der inhaltlichen Klärung war ohnehin keine Möglichkeit der fraktionellen und interfraktionellen Vorberatung möglich. Die SPD-Fraktion hat daher den Verweis in den Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss beantragt. Diesem Antrag haben dann alle Fraktionen, auch die Unterzeichner des Änderungsantrages zugestimmt und die Verwaltungsvorlage mitbeschlossen.
Es hätte zum Wohle unserer Stadt vielen Menschen Zeit, Arbeit und Ressourcen erspart, wenn der Antrag direkt im zuständigen Ausschuss gestellt worden wäre, ist das Kulturhaus bzw. dessen Südflügel nicht ohnehin Thema in der nächsten Ausschusssitzung.
Konsens gegen „Rechts“
Terror gegen unsere Demokratie ist – egal aus welcher Richtung er denn kommen mag – nicht zu akzeptieren! Eine besondere große Gefahr bestand und besteht aber schon immer in Form des Rechtsradikalismus. Namentlich haben daher SPD, Grüne, SSW, Linke, FDP, FWS und BfB einen Beschlusstext eingebracht, der dies zum Thema hatte. Die CDU wollte diesen Text nicht mitzeichnen, sie hat am Samstag vor der Sitzung einen eigenen – verwässerten Änderungsantrag – eingebracht.
Eigentlich war der Anlass für einen Konsens der demokratischen Parteien in Schleswig, das Verhalten im Thüringer Landtag (Wahl eines Ministerpräsidenten der FDP mit AfD Stimmen).
Seit dem Vorfall im Thüringer Landtag gab es bspw. den schrecklichen Anschlag in Hanau, der sich am 19. Februar 2021 gejährt hat. Ein 43jähriger erschießt in einer Bar gezielt 9 Menschen mit Migrationshintergrund, danach seine Mutter und sich selbst.
Weiter ging es im vergangenen Jahr damit, dass rechtsradikale Menschen die sogenannten Querdenkerdemos für sich nutzten und beinahe in das Reichstagsgebäude eindrangen. Erinnert sei auch an das Verhalten der AfD, die Gäste unbeaufsichtigt in den Reichstag ließen. Diese trieben dort ihr Spiel und beschimpften unter anderem Abgeordnete und Mitglieder der Regierung. Das rechtsradikale Netzwerk hat mit der AfD Zugriff auf unsere Parlamente erhalten und nutzt dies aktiv.
Erinnert sei auch an den Lübke-Anschlag und die NSU-Morde.
„Es ist unsere gesellschaftliche Verantwortung, die besondere Gefahr des Rechtsradikalismus zu erkennen. Das heißt nicht, dass wir anderen Radikalismus leugnen. Gegen diesen müssen wir auch einstehen. Es ist aber gefährlich und falsch Rechtsradikalismus in einem Atemzug mit anderen radikalen Gruppierungen zu nennen.“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Christoph Dahl.
Der Konsens, den immerhin 7 von 8 Parteien in der Schleswiger Ratsversammlung unterzeichnet und eingebracht haben, ist ein starkes Zeichen! 7 Parteien bekennen sich hiermit aktiv zu den demokratischen Grundwerten und gegen Rechtsradikalismus.
Die CDU-Fraktion sah sich gezwungen, eine Änderung des Antrages vorzunehmen, der alle radikalen Gruppierungen in einem Atemzug nannte.
Erwähnen möchte ich an der Stelle, dass es nicht das Ziel der CDU-Fraktion gewesen sein konnte, diesen Änderungsantrag mehrheitlich beschlossen zu kommen. „Ziel war an der Stelle das Thema ‚Rechtsradikalismus‘ klein zu halten, davon bin ich überzeugt.“, so Christoph Dahl weiter. Es wurde der CDU-Fraktion bereits am 11. Februar 2021 nahegelegt, einen eigenen Antrag statt eines Änderungsantrages zu stellen. Sofern sich dieser mit anderen radikalen Gruppierungen beschäftigt, wurde bereits Zustimmung signalisiert.
Ein solcher Antrag – mit einer Zustimmung anderer Fraktionen – war aber gar nicht gewollt. Am Ende stand die CDU-Fraktion allein für Ihren Änderungsantrag ein. Der Änderungsantrag wurde abgelehnt und durch eine namentliche Abstimmung über den Konsens gegen „Rechts“ musste man diesem am Ende auch von Seiten der CDU zustimmen.
„Die SPD-Fraktion hat sich im Bereich des Kulturhauses für unser schönes Schleswig stark gemacht und für den Konsens gegen „Rechts“ gekämpft und in allen Punkten Mehrheiten gesammelt. Wir machen Politik für die Schleswiger Bürger*innen!“, resümiert Dahl die Debatten und Entscheidungen der Ratsversammlung.
Verfasser:
Dahl
In der Ratsversammlung für die SPD:
- Haeger, F. Bellinghausen, C. Philipsen, J. Lorenzen, M. Korban, E. Ockert,
- Dahl