Keine Ungleichbehandlung von Ratsmitgliedern!

Bericht aus der Sitzung des Hauptausschusses der Satdt Schleswig vom 14. Januar 2019

Bericht der Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH

Die Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft berichtete im Ausschuss im Wesentlichen über Ihre Tätigkeit und die weitere Entwicklung der Grundstücke auf der Freiheit. Zusammenfassen kann man, dass alles nach Plan läuft. Die Entwicklung der Grundstücke befindet sich im Zeitplan und im geplanten finanziellen Rahmen. Diese Entwicklung zum Wohle Schleswigs freute alle Ausschussmitglieder. Die geplante Entwicklung wird durch die Gesellschaft weiter umgesetzt.

Bericht über die Heimat

Herr Schoofs berichtete dem Hauptausschuss über den Betrieb der Heimat. Auch hier ist die Kernbotschaft: „Alles läuft nach Plan.“ Das vielfältige Programm mit seinen Angeboten und vielen verschiedenen Darstellern findet guten Zuspruch, der sich in den Besucherzahlen wiederspiegelt.

Auch „Omas Kaffeestübchen“ werde sehr gut angenommen. Eine Besonderheit ist, dass trotz der Lage nicht direkt im Zentrum gerade auch außerhalb der Veranstaltungen das Kaffeestübchen gut besucht ist. Zitat von Ingo Harder: „Gestern war dort kein Platz mehr zu bekommen.“

Wahl eines Wahlausschusses für die Wahl eines Bürgermeisters

Aus der Gemeindeordnung ergibt sich, dass für die Wahl eines Bürgermeisters ein Wahlausschuss aus Wahlleiterin oder Wahlleiter und 8 Beisitzerinnen oder Beisitzern zu wählen ist. Jede Partei hat eine Beisitzerin oder einen Beisitzer mit einer Stellvertretung nominiert. Der sich aus dem Nominierungen ergebenden Liste konnte einstimmig zugestimmt werden. Für die SPD nimmt Steffen Müller als Beisitzer teil, sein Stellvertreter ist Jan-Henrik Vogt.

Beschluss über Nachträge zur Hauptsatzung und zur Zuständigkeitsordnung

Durch das Land Schleswig-Holstein wurden die Wertgrenzen in Vergabeverfahren geändert. Die Geltungsdauer der erhöhten Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen wurde erneut verlängert, nunmehr bis zum 31.12.2019.

Um an der Anhebung der Wertgrenzen teilhaben zu können, sind sowohl § 10 der Hauptsatzung als auch § 7 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig entsprechend anzupassen. Bei jeder beschränkten Ausschreibung ist die zentrale Vergabestelle ohne immer durch die Stadtverwaltung involviert. Die Änderung ist logisch und vereinfacht das Verwaltungshandeln. Der Beschluss zur Änderung wurde einstimmig gefasst.

Entschädigungszahlungen für die Nutzung digitaler Geräte und Vorlagen

In der Presse war letzte Woche bereits zu lesen, dass Mitglieder der Ratsversammlung eine Entschädigung in Höhe von 18,- Euro erhalten. Diese ist dafür, dass auf Wunsch keine Sitzungsunterlagen ausgedruckt und zugeschickt werden, sondern diese lediglich Digital durch jeden Ratsherrn bspw. mit seinem privaten Tablet abgerufen werden können.

Seinerzeit hatte die Ratsversammlung einen Beschluss gefasst, dass diese 18,- Euro sowohl Fraktionsmitglieder, als auch „Einzelkämpfer“ im Rat ohne Fraktionsstatus erhalten. Das Innenministerium hat nun darauf verwiesen, dass nach geltendem Erlass des Landes nur eine Zahlung an die Fraktionen zulässig ist. Dies führte zum Presseartikel in der letzten Woche.

Auf Wunsch der Verwaltung wurde die Thematik im nichtöffentlichen Teil diskutiert. Unabhängig von der Diskussion im nichtöffentlichen Teil, ist für die SPD-Fraktion klar: „Ja es gibt in vielen Sachverhalten nach der Gemeindeordnung einen Unterschied zwischen Fraktion und „Nichtfraktion“. Das kann in diesem Fall aber nicht zu einer Ungleichbehandlung führen, weshalb an einer Lösung gearbeitet werden muss.“

Schleswig, den 15. Januar 2019

Bericht: Christoph Dahl

Für die SPD im Hauptausschuss

Stephan Dose, Eckhard Haeger und Christoph Dahl