Am 27. März fand in den Räumen der Schleswiger Stadtwerke ein Gespräch über das weitere Vorgehen in Sachen Schmidt-Villa statt. Teilgenommen haben drei Vertreter der Bürgerinitiative, politische Vertreter sowie der Bürgermeister und der Geschäftsführer der Schleswiger Kommunalbetriebe.
Es war ein sehr sachliches und konstruktives Gespräch, in dem die weitere Vorgehensweise besprochen wurde und auch zwei neue Architektenentwürfe vorgestellt wurden. Die neuen Entwürfe weichen gestalterisch deutlich von den seinerzeit vorgestellten 5-stöckigen Würfeln ab. Die Vertreter der BI brachten erneut ihre Bedenken vor, während die politischen Vertreter äußerten, dass auch einiges für die vorgestellte Bebauung spricht.
Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
- Durchführung einer Einwohnerversammlung
- Beschlussfassung über einen erneuten Aufstellungsbeschluss
Über diese Vorgehensweise herrschte in der Runde Einigkeit.
Ein Vertreter der Initiative merkte an, dass es in der BI nun mal verschiedene Richtungen geben würde, er wollte, dass in der Einwohnerversammlung nicht neue Entwürfe vorgestellt werden, sondern bei Null angefangen wird. Hierüber wurde keine Einigkeit erzielt.
Wenige Tage nach der Bauausschusssitzung haben Vertreter der SPD-Fraktion sich dann erneut mit Vertretern der BI ausgetauscht. Das Gespräch wurde ebenfalls als konstruktiv betrachtet und die SPD-Fraktion möchte diesen Dialog auch fortführen.
Seitens der SPD-Fraktion haben wir bekräftigt, dass die Einwohnerversammlung einen breiten Dialog ermöglichen soll und wir uns dann erneut mit allen Argumenten auseinandersetzen werden
Es wird dann nach der Einwohnerversammlung ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst. Es gäbe die Möglichkeit, diesen Aufstellungsbeschluss rechtlich so zu fassen, dass dagegen kein Bürgerbegehren möglich ist. Dieses Vorgehen würde die SPD jedoch nicht mittragen. Unabhängig davon, wie der neue Aufstellungsbeschluss letztendlich aussieht (einer der neuen Entwürfe, einer der neuen Entwürfe in abgeänderter Form, Planungen auf Null…) gäbe es auch die Möglichkeit, mit diesem Aufstellungsbeschluss einen direkten Bürgerentscheid zu beschließen. Das wäre dann die nach der Gemeindeordnung weitestgehende Form der Bürgerbeteiligung und in diesem Fall für die SPD-Fraktion ein durchaus ein gangbarer Weg.
Schleswig, 04.04.2015
Stephan Dose