Zur Information und Versachlichung der Diskussion bezüglich des Themas „Lärmschutzwall“ machte SPD-Fraktionsvorsitzender Stephan Dose deutlich:
(Es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrter Herr Bürgervorsteher,
sehr geehrte Damen und Herren,
(zunächst eingehend auf den Redebeitrag von Herrn Dr. Wenzel, FDP, der das Thema ganz schrecklich fand): Ich finde hier vor allem die Art und Weise der Diskussion ganz schrecklich.
(und in Richtung Dr. Thaysen, Grüne, der im vorangegangenen Redebeitrag behauptete, dass der Wall rechts- und ordnungswidrig entstanden und der Vertrag schlecht verhandelt worden sei. Der Bürgermeister solle doch nochmal nachverhandeln). Sie haben hier sehr kräftige Behauptungen aufgestellt, das müssen Sie dann auch belegen können. Als Ratsmitglied haben Sie ja verschiedene Möglichkeiten, den Vorgang prüfen zu lassen, bis hin zur Einleitung von juristischen Schritten. Das sollten Sie dann auch tun. Wir als SPD glauben, dass sich Ihre Vorwürfe im Wesentlichen als haltlos erweisen werden.
Nun zum eigentlichen Punkt:
Das Thema Wall wurde skandalisiert und hat eine Aufmerksamkeit erlangt, die es nach meiner Auffassung nicht wirklich verdient hat. Schleswig hat damit negative Aufmerksamkeit erlangt, das wäre nicht nötig gewesen.
Man muss das Thema in zwei Punkte aufteilen: da ist zum einen das Verwaltungshandeln und zum anderen die ich nenne es mal sachlich fachliche Frage, mit der ich beginnen möchte.
Sachlich fachliche Frage:
Es gibt einen Grundstückskaufvertrag, über dessen wesentliche Inhalte sowohl der Hauptausschuss als auch die Ratsversammlung Ende 2011 mit einer entsprechenden Vorlage informiert wurden. Abstimmungsergebnis Hauptausschuss 8 Ja, eine Enthaltung also mit Beteiligung der Grünen. Ratsversammlung 3 Nein-Stimmen. Die Politik war also informiert. Es ist daher fragwürdig, jetzt zu behaupten, der Vertrag sei schlecht verhandelt.
In der Vorlage ist ganz klar beschrieben, dass es Altlasten auf dem Grundstück gibt. Sollte die Entsorgung über 50 T kosten, dann müsste die Stadt den übersteigenden Betrag erstatten. Das war klar geregelt, auch darüber waren wir informiert. Es ist auch nicht unüblich, dass der Grundstücksveräußerer – hier also die Stadt – für die Altlastenentsorgung aufkommt. Das würde ich privat doch auch so regeln, wenn ich ein Grundstück erwerbe, auf dem sich Altlasten befinden. In diesem Fall hat sich der Erwerber sogar mit 50 T beteiligt.
Es wurde dann festgestellt, dass die Entsorgung der Altlasten auf einer Deponie rd. 380 T kosten würde. Dann kam jemand auf die Idee, die Altlasten (leicht belastetes Material der Schadstoffklasse Z2) in einem technischen Bauwerk zu verbauen, was zulässig ist. Dafür bedarf es einer natur- und bodenschutzrechtlichen Genehmigung diese liegt vor. Man kann daher wohl nicht von einem rechtswidrigen Handeln der Verwaltung sprechen.
Der Wall und ich sage nicht Lärmschutzwall ist so ein technisches Bauwerk. Aber als diese Idee aufkam, hätte die Politik beteiligt werden müssen. Das ist unterblieben, dazu komme ich gleich noch mal.
Man hat also den Wall ohne Beteiligung der Politik errichtet. Der Standort des Walls befindet sich auf einer zunächst noch als landwirtschaftlich genutzten Fläche, die aber absehbar als Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll was wir heute noch beschließen. Somit steht der Wall am äußersten Stadtrand als Begrenzung eines Gewerbegebietes. Man kann sicherlich darüber streiten, ob es geeignetere Standorte gegeben hätte, aber der Wall stört an dieser Stelle nicht wirklich.
Fakt ist, es wurden durch diese Maßnahme 200.000,– Euro eingespart.
Der Vorgang an sich ist für uns sachlich und fachlich nachvollziehbar.
Jetzt komme ich zum Verwaltungshandeln:
Hier wurden nach meiner Auffassung zwei Fehler gemacht:
1. Nachdem wie gesagt ohne Beteiligung der Politik der Wall errichtet wurde und erste Nachfragen kamen, hätte die Verwaltung sofort ausführlich und umfassend die Öffentlichkeit informieren müssen. Dann wären uns diese negativen Schlagzeilen und die Diskussion in diesem Ausmaß sicher erspart geblieben.
2. Es wurde offenbar zunächst nicht erkannt, dass es sich bei dem Wall um eine Investitionsmaßnahme handelt. Diese hätte durch die Ratsversammlung beschlossen werden müssen. Wir wurden somit um das Recht und die Möglichkeit gebracht, über die Errichtung des Walls grundsätzlich zu entscheiden und ggf. auch über die Standortfrage zu beschließen.
Das ist ärgerlich und auch keine Kleinigkeit, aber es ist auch nicht der Skandal, der hier gerade daraus gemacht wird.
Zur Freigabe der beantragten Mittel:
Es gibt einen gültigen Vertrag, die vertraglich geschuldete Leistung wurde erbracht. Die SPD wird der Freigabe der zustimmen auch wenn es uns ärgert, dass das im Nachhinein geschieht.
Schleswig, 18.02.2013
Stephan Dose
SPD-Fraktionsvorsitzender